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Jugendarbeitsschutzgesetz
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung vertritt die Interessen der Beschäftigten unter 18 Jahre und der Auszubildenden.
Der Vertrauensmann / die Vertrauensfrau vertritt die Interessen der Schwerbehinderten und der Personalrat die Interessen der Arbeiter/innen, Angestellten und Beamten/innen an der Hochschule mit Ausnahme der Professoren/innen und Hochschuldozenten/dozentinnen.
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